"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen." (Auszug aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz) Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen jetzt auch alle kleinen und mittleren Unternehmen sicherheits-technisch betreut werden. So sieht es die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A 2 ) vor, die das Arbeitsschutzgesetz umsetzt.

"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen."

Auszug aus § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. (Baustellenverordnung )

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist seit 01.07.1998 in Kraft und gilt für Baustellen, die nach diesem Datum begonnen wurden.Sie sieht die Bestellung so genannter Baukoordinatoren durch den Bauherrn vor, auf denen mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.