Arbeitssicherheit Manfred Kliem
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Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, aktiv den Arbeitsschutz in Unternehmen in vorhandene Abläufe und Systeme zu integrieren. Modern gestaltet, kostenbewusst kalkuliert und aktiv eingebracht wird unser Konzept auch Sie dabei unterstützen, den Anforderungen der aktuellen Gesetzeslage wie z. B. dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Gefahrstoffverordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung etc. gerecht zu werden.
Mit sinnvollen und praxisorientierten Lösungen, individuell auf Ihr Unternehmensprofil zugeschnitten, von der Betriebsanweisung über die Gefahrstoffunterweisung und die arbeitsplatzbezogene Unterweisung bis zur Erstellung Ihrer Unfallstatistik nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Sie.
1) Fachkraft für Arbeitssicherheit „Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen." (Auszug aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz)
Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen jetzt auch alle kleinen und mittleren Unternehmen sicherheits-technisch betreut werden. So sieht es die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) vor, die das Arbeitsschutzgesetz umsetzt.
2) EU-Bau-Koordinator "Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen." Auszug aus § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. (Baustellenverordnung)
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist seit dem 01.07.1998 in Kraft und gilt für Baustellen, die nach diesem Datum begonnen wurden. Sie sieht die Bestellung so genannter Baukoordinatoren durch den Bauherrn vor, auf dessen Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen jetzt auch alle kleinen und mittelständischen Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung einrichten. So sieht es die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) vor, die das Arbeitssicherheitsgesetz umsetzt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie des Schutzes der Sach- und Kulturgüter und der Umwelt zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Aufgabe weisungsfrei. Sie berät und unterstützt den Arbeitgeber insbesondere bei folgenden Aufgabenkomplexen:
Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Unfall- und GesundheitsgefahrenDie Fachkraft für Arbeitssicherheit behandelt alle betrieblichen Angelegenheiten vertraulich und hält sie Dritten gegenüber streng geheim.
Nach der 1998 verabschiedeten Baustellenverordnung (gemäß EG-Richtlinie 92/57/EWG) hat der Bauherr die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf seinen Baustellen.
Der Einsatz des Baukoordinators ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (Baugruben mit einer Tiefe von über 5m, Arbeiten in einer Höhe von über 7m, Arbeiten bei denen die Arbeitnehmer gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen usw.).
Der Bauherr ist dabei verantwortlich für:
Hier finden Sie alle meine Fortbildungsseminare, Weiterbildungen und Qualifikationen. Klicken Sie einfach auf den Link und dann öffnet sich die PDF-Datei.